HZ Nr. 1555/ 30.12.1997

Kurznachrichten

Neuer österreichischer Botschafter

Wien/Bukarest. - Wie die Hermannstädter Zeitung aus gutunterrichteten Kreisen erfuhr, wird der Gesandte Dr. Karl Vetter von der Lilie Botschafter der Republik Österreich in Bukarest. Vetter von der Lilie ist Jurist und war vorher in den österreichischen Botschaften von Warschau, Paris und Washington tätig. Bevor der neue Botschafter in Bukarest antritt - aller Voraussicht nach am 9. Januar 1998 - hat er sich eingehend über die Situation und die Menschen in Rumänien informiert, u. a. in Gesprächen mit dem Bundesobmann der Siebenbürger Sachsen in Österreich, Dr. Fritz Frank.

Aktien als Entschädigung

Rumänien hat ein neues Privatisierungsgesetz

Am 21. Dezember 1997 verabschiedete die rumänische Regierung in Form eines Dringlichkeitserlasses ein neues Privatisierungsgesetz, das den Wildwuchs an unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen Regelungen in diesem Bereich aufheben und die Kompetenzen neu regeln soll.

Das Gesetz definiert das hiermit gegründete Privatisierungsministerium - es legt die Privatisierungspolitik fest, koordiniert und kontrolliert die Privatisierung. Der Staatseigentumsfonds FPS wird zur ausführenden Behörde des Privatisierungsministeriums. Beim Verkauf der Betriebe soll hinfort auf einen Mindestpreis verzichtet werden, ebenso wird es für den Käufer keine Rückflußgelder mehr aus dem Verkaufspreis geben. Der Privatisierungserlös geht bis zu 80 Prozent in den Staatshaushalt über (bis zu 20 Prozent darf FPS zur Tilgung seiner Ausgaben verwenden) und soll für Entwicklungsprogramme im mittelständischen Sektor verwendet werden. Verzichtet wird auch auf den bisherigen Entschädigungsfonds (10 Prozent der Verkaufssumme). Die ehemaligen Besitzer von Industrieobjekten sollen in Form von Aktienanteilen entschädigt werden. Dafür will die Regierung innerhalb der nächsten zwei Monate ein Sondergesetz herausgeben. Am 24. Dezember hat die Regierung einen Dringlichkeitserlaß über die Direktinvestitionen ausgegeben, der die ausländischen und einheimischen Investoren gleichstellt und u. a. den Gewinntransfer ins Ausland ermöglicht.

Reklame von der Steuer absetzbar

Bukarest. - Auch in Rumänien werden ab dem 1. Januar die Ausgaben für Werbung von der Steuer vollständig absetzbar, besagt ein Dringlichkeitserlaß der Regierung vom vorigen Wochenende. Bis jetzt konnten rumänische Firmen nur sechs Prozent vom Bruttogewinn für Reklame verwenden, was die rumänischen Produkte im Wettbewerb mit den ausländischen Waren deutlich benachteiligte. Ebenso entfällt für die Medien die bisherige Pflicht, bis zu 12 Prozent des Anzeigenwertes an die Kommune abzuführen. Verboten wird durch den genannten Erlaß die Reklame für Tabak- und alkoholische Erzeugnisse im Fernsehen. Ob auch die verkappte Zigarettenreklame, wie sie derzeit für "Winston" auf TVR1 läuft, damit vom Bildschirm verschwinden wird, darüber muß der Audiovisuelle Nationalrat (CNA) wahrscheinlich noch nachdenken.

Textilexporte unbegrenzt

Bukarest. - Ab dem 1. Januar gibt es für Rumänien kein Exportlimit mehr für die Ausfuhr von Textilien in die Länder der Europäischen Union. Damit entfällt für die Exporteure die Beschaffung einer Exportlizenz und eines Herstellernachweises vom Industrie- und Handelsministerium. Bereits seit Anfang 1997 sind im Zuge der im EU-Assozierungsabkommen vorgesehenen Handelsliberalisierung die Zölle für rumänische Textilerzeugnisse, die in die EU exportiert werden, aufgehoben worden.

 

Zurück zur Hauptseite der Hermanstädter Zeitung


Dokument: ../hz/1555_2.htm, letzte Änderung 24.01.97, Autor: Michael Kothen