HZ Nr. 1522/09.05.1997

Moralische Wiedergutmachung

Rumäniens Außenminister Adrian Severin entschuldigt sich im Namen seiner Regierung für die Verfolgung und den Verkauf der Rumäniendeutschen

Der rumänische Außenminister Adrian Severin hat am 1. Mai in Bukarest vor dem Bundesaußenminister Klaus Kinkel die nachstehende Erklärung abgegeben (Text aus Allgemeine Deutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine):

Rumänien war bekanntlich das erste Land des früheren Ostblocks, das trotz des damals von Moskau ausgeübten Drucks volle diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen hat. Dennoch darf man nicht übersehen, daß vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges und in den ersten Nachkriegsjahren, zu einer Zeit, als Rumänien selbst sich unter dem Druck einer ausländischen Besatzung befand, die rumänischen Behörden zur Deportation einer grossen Zahl von Staatsbürgern deutscher Volkszugehörigkeit in die ehemalige Sowjetunion beigetragen und später, während des Stalin-Tito Konf1ikts, Banater Schwaben in eine unwirtliche Gegend im Südosten Rumäniens (die Baragan-Ebene) umgesiedelt haben. Danach, in den siebziger und achtziger Jahren, hat das kommunistische Regime Nicolae Ceausescus einen entwürdigenden Tauschhandel betrieben und erhebliche Finanzleistungen bei der Familienzusammenführung der Deutschen aus Rumänien gefordert, die sich in der Bundesrepublik niederlassen wollten. Im Bewußtsein meiner Verantwortung erkläre ich, daß derartige, dem Kommunismus eigene Vorgehensweise von der neuen Ordnung in unserem Land, die mit dem Dezember 1989 eingerichtet wurde, zutiefst verurteilt werden, und daß die gegenwärtige Regierung von Rumänien, der ich angehöre diese traumatischen Praktiken kategorisch mißbilligt. Obwohl es zwischen dem früheren kommunistischen Regime und der jetzigen demokratischen Ordnung in Rumänien keinerlei ideologische oder politische Kontinuität gibt, erschien es uns wichtig und notwendig, heute diese Feststellung zu treffen und unser tiefes Bedauern zugleich mit unserer Entschuldigung für das Geschehene auszusprechen als eine Geste der moralischen Wiedergutmachung an jenen Bürgern Rumäniens und an jenen Bürgern Deutschlands, die früher Bürger unseres Landes waren, deren Schicksal von solchen verdammenswerten Taten bleibend geprägt ist.


Zurück zur Hauptseite der Hermanstädter Zeitung


Dokument: ../hz/1522_8.htm, letzte Änderung 21.12.97, Autor: Michael Kothen