Satzung

des "Transylvania Tours e.V.", Nürnberg


§1

1.1 Der Verein führt den Namen "Transylvania Tours". Sitz des Vereins ist Nürnberg.

1.2 Bis zur Eintragung ins Vereinsregister ist der Verein als nicht rechtsfähiger Verein (n.r.V., BGB §54) tätig. Nach der Eintragung ins Vereinsregister erhält er den Zusatz "eingetragener Verein" (e.V., BGB §21).

1.3 das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§2

2.1 Zweck des Vereins ist, Jugendreisen nach Siebenbürgen und in damit historisch, kulturell und politisch verbundene Länder, Städte und Landschaften Mittel-, Ostmittel- und insbesondere Südosteuropas zu fördern und durchzuführen. Dadurch sollen die Kenntnisse der Jugend über diese Kulturlandschaften erweitert, der Jugendaustausch gefördert und das Heimatbewußtsein gestärkt werden.

2.2 Mittel, um dies zu erreichen, sind insbesondere: Studien- und Begegnugsreisen für Jugendliche nach Siebenbürgen und in damit historisch, kulturell und politisch verbundene Länder, Städte und Landschaften Mittel-, Ostmittel- und insbesondere Südosteuropas, Kooperationen mit ortsansässigen Jugendverbänden, Unterstützung der Brauchtumspflege und kultureller Anliegen, Sportveranstaltungen, Wanderungen, naturkundliche Exkursionen, Beteiligung an Maßnahmen zum Denkmalschutz und an Maßnahmen zum Umweltschutz und Naturschutz.

2.3 Neben Jugendlichen siebenbürgisch-sächsischer Herkunft werden alle jungen Menschen angesprochen, die Interesse an Siebenbürgen, seiner Kultur und Bevölkerung haben. Auf diese Weise soll ein Beitrag zum gesamteuropäischen Jugendaustausch und zur Völkerverständigung geleistet werden.

2.4 Um das Vereinsziel zu erreichen, soll insbesondere mit den demokratische Vertretungen der Deutschen in Rumänien sowie mit weiteren demokratischen Repräsentanten und mit den Kirchen zusammengearbeitet werden. In Deutschland soll der Verein mit den verschiedenen siebenbürgisch-sächsischen Institutionen sowie mit den Jugendverbänden, die verwandte Ziele verfolgen, kooperieren.


§3

3.1 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3.2 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung; er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.

3.3 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.


§4

4.1 Mitglied des Vereins kann jeder werden, der schriftlich um seine Aufnahme beim Vorstand anhält und dessen Gesuch vom Vorstand mit einfacher Mehrheit stattgegeben wird.

4.2 Die Mitgliederversammlung ist, wenn sie ordentlich einberufen wurde, ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlußfähig.

4.3 Die Mitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie sind berechtigt, an allen Sitzungen des Vereins teilzunehmen, ausgenommen Vorstandssitzungen.


§5

5.1 Die Mitgliederversammlung wird einmal pro Jahr einberufen.

5.2 Die Mitgliederversammlung muß schriftlich und mindestens vierzehn Tage vor dem Versammlungsdatum auf Beschluß des Vorstands vom Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.

5.3 Die Mitgliederversammlung legt aufgrund eines Vorschlags des Vorstandes eine einmalige Aufnahmegebühr und den jährlichen Jahresbeitrag fest.

5.4 Die Protokolle der Mitgliederversammlung müssen vom Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet werden.


§6

6.1 Die Mitgliederversammlung wählt jährlich aus ihrem Kreis den Vorstand:

a) einen Vorsitzenden,
b) einen Schriftführer und
c) einen Schatzmeister.

Die Mitgliederversammlung bestellt einen Kassenprüfer.

6.2 Ein Mitglied sollte höchstens zwei Ämter auf sich vereinigen.

6.3 Der Vorstand trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit.

6.4 Der Verein wird durch den Vorsitzenden, den Schriftführer, den Schatzmeister jeweils allein vertreten.


§7

7.1 Zur Änderung der Satzung bedarf es einer Mehrheit von Drei-Vierteln der Anwesenden der Mitgliederversammlung. Redaktionelle Änderungen können von der Vorstandschaft durchgeführt werden.

7.2 Zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von Vier-Fünfteln aller Mitglieder.

7.3 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an den gemeinnützigen Arbeitskreis für Siebenbürgische Landeskunde e.V. Heidelberg in Gundelsheim am Neckar, der dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.


§8

8.1 Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.

8.2 Der Austritt ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen, nur zum Schluß eines Kalenderjahres zulässig.

8.3 Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist (Absatz 2) ist rechtzeitiger Zugang der Austrittserklärung an ein Mitglied des Vorstands erforderlich.

8.4 Der Ausschluß eines Mitgliedes aus dem Verein ist nur mit Zustimmung von Drei-Viertel-Stimmenmehrheit der Mitgliederversammlung möglich.

8.5 Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen, wenn dieses dem Verein Transylvania Tours (e.V.) Schaden zufügt oder dessen Interessen und Ansehen gröblich verletzt.


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Dokument: ../tt/satzung.htm, erstellt am 18.01.98, Autor: Dirk Beckesch, letzte Änderung am 18.01.98